Überblick
Wenn aus weißer Pracht eine Rutschbahn wird
Bei Schnee und Glatteis von der Haustür zum Auto rutschfrei und trockenen Fußes zu kommen, ist nicht selbstverständlich. Die meisten von uns freuen sich über die weiße Pracht, die sich in der Stadt aber schnell in nassgrauen Schneematsch verwandelt und Straßen und Gehwege zu gefährlichen Rutschbahnen werden lässt. Unfälle sind so vorprogrammiert.
Unser geschultes Personal rückt mit Räumfahrzeug, Schneeschaufel, Besen und Streumaterial an und gewährleistet damit die Zugänglichkeit Ihrer Immobilie, die Verkehrssicherheit der Bewohner und Ihren eigenen rechtlichen Schutz. Für Gewerbekunden bedeutet ein verlässlicher Winterdienst, den laufenden Betrieb auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen sicherstellen zu können, damit finanzielle Einbußen durch Stillstand gar nicht erst entstehen.
Leistungsumfang
Das Leistungspaket unseres Winterdienstes
Manuelle Schneeräumung
Der Bürgersteig vor dem Haus, kurze Zu- und Einfahrten und andere zugehörige Wege werden mit körperlichem Einsatz, Schneeschaufel und Besen gewissenhaft von Schnee befreit.
Mobile Schneeräumung
Bei größeren Flächen greifen wir auf Räumfahrzeuge zurück. Damit ist schnell wieder alles sicher und von Schnee, Eis und Schneematsch befreit.
Streudienst
Wir verwenden ausschließlich umweltschonendes Streumaterial wie Sand, Asche, Splitt oder Granulat, um gegen Glatteis vorzugehen.
Rechtlicher Rahmen
Räum- und Streupflicht: was Eigentümer wissen sollten
Öffentlich-rechtliche Schneeräum- und Streupflicht
Als Grundstücksbesitzer unterliegen Sie der öffentlich-rechtlichen Schneeräum- und Streupflicht und müssen dafür Sorge tragen, dass der an Ihr Grundstück unmittelbar angrenzende Gehweg von Schnee und Eis befreit sowie gestreut wird. Diese Pflicht wird regional unterschiedlich definiert und nicht durch ein einheitliches bundesweites Gesetz geregelt.
Privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht
Die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht besagt, dass Eigentümer ihr Grundstück räumen und streuen müssen, sofern es darauf einen eröffneten Verkehr gibt. Das ist bereits dann der Fall, wenn ein Postzusteller das Grundstück betreten muss, um an den Briefkasten zu gelangen.
Übertragung der Pflicht
Die Räum- und Streupflicht kann sowohl auf die Mieter als auch an Dienstleister übertragen werden. Der Vermieter oder Hausbesitzer muss aber sicherstellen, dass der Aufgabe nachgekommen wird, um im Falle eines Unfalls die Haftung auszuschließen.
Diese Angaben geben den allgemeinen Rahmen wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Die Räum- und Streupflicht wird regional unterschiedlich geregelt.
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Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen
Muss ich als Eigentümer in Duisburg selbst räumen und streuen?
Als Grundstücksbesitzer unterliegen Sie der öffentlich-rechtlichen Schneeräum- und Streupflicht für den unmittelbar angrenzenden Gehweg. Diese Pflicht wird regional unterschiedlich definiert. Zusätzlich gilt die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht für das eigene Grundstück.
Kann ich die Räum- und Streupflicht abgeben?
Ja, die Pflicht lässt sich auf Mieter oder auf einen Dienstleister übertragen. Der Eigentümer muss aber sicherstellen, dass der Aufgabe tatsächlich nachgekommen wird, um im Schadensfall die Haftung auszuschließen.
Welches Streumaterial verwenden Sie?
Ausschließlich umweltschonendes Streumaterial wie Sand, Asche, Splitt oder Granulat.
Räumen Sie auch größere Flächen?
Ja. Für größere Flächen setzen wir Räumfahrzeuge ein, für Gehwege, kurze Zu- und Einfahrten arbeiten wir manuell mit Schneeschaufel und Besen.
Lässt sich der Winterdienst einzeln beauftragen?
Ja. Der Winterdienst ist einzeln buchbar, auch ohne ganzjährigen Betreuungsvertrag.
Übernehmen Sie Winterdienst auch für Gewerbeobjekte?
Ja. Für Gewerbekunden sichert der Winterdienst den laufenden Betrieb auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen.
Weitere Leistungen
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